Gemeinderat

Gemeinderat / Sitzungsunterlagen

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetz dafür zuständig ist.

Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und entscheiden im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

Bei den Gemeinderatswahlen sind alle Bürgerinnen und Bürger wählbar, die am Wahltag

  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der betreffenden Gemeinde wohnhaft sind oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückgezogen sind
  • und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Um wählbar zu sein, müssen sämtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Wahl findet nach demokratischen Grundsätzen (allgemein, frei, geheim, gleich und unmittelbar) statt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.